Allgemeine Hinweise

Die Entscheidung über den Antrag ist mit Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz M-V (VwKostG M-V) und der Naturschutzkostenverordnung M-V (NatSchKostVO M-V) verbunden.

Weitere Informationen zum Thema Baumschutz.

Achtung! Bitte bewahren Sie die Kopie Ihres Antrages als Nachweis der Antragstellung mindestens solange auf, bis Sie eine Rückmeldung dazu aus dem Umweltamt des Landkreises Rostock erhalten haben. 

Antrag auf Baumfällgenehmigung