UMTAUSCH EINES ALTEN FÜHRERSCHEINS IN EINEN NEUEN FÜHRERSCHEIN

Durchschnittliche Lesedauer: 3 Minuten

Ab dem 20.02.2023 erfolgt der Pflichtumtausch der Papierführerscheine ausschließlich über eine Online-Antragstellung über das unten stehende Feld „Jetzt beginnen“ oder schriftlich über die zuständigen Amtsverwaltungen:

Stadt Güstrow sowie Landkreis Rostock Am Wall 3-5, Amt Neubukow-Salzhaff, Amt Carbäk, Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Stadt und Amt Schwaan, Schliemannstadt Neubukow, Amt Krakow am See, Stadt Kröpelin, Amt Warnow-West, Stadt Bad Doberan, Gemeinde Sanitz, Amt Mecklenburgische Schweiz, Blumenstadt Tessin, Bergringstadt Teterow, Gemeinde Graal-Müritz, Gemeinde Dummerstorf, Stadt Laage, Amt Gnoien,

bei denen Sie den Antrag abholen und ausgefüllt an die Fahrerlaubnisbehörde schicken können. Die Prüfung des Antrages erfolgt über die Fahrerlaubnisbehörde. Bei Abholung des neuen Führerscheins sind die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Hierfür wird ein Termin vereinbart. Zum Abholungstermin müssen neben dem alten Führerschein sämtliche in Kopie eingereichte Unterlagen im Original vorgelegt werden.

Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund des erhöhten Aufkommens an Anträgen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab. Nach Ausfüllen des digitalen Antrages schicken sie bitte nachfolgend genannte Unterlagen per Post zur Bearbeitung

für den Standort Güstrow an:

Landkreis Rostock
Fahrerlaubnisbehörde
Parumer Weg 33
18273 Güstrow,

für den Standort Bad Doberan an:

Landkreis Rostock
Fahrerlaubnisbehörde
Am Waldrand 3
18209 Bad Doberan.

Einzureichende Unterlagen
  1. Kontrollblatt
    Bitte unterschreiben Sie auf dem Unterschriftsfeld mittig, innerhalb der schwarzen Umrandungen mit einem Kugelschreiber. NICHT an, auf oder über den schwarzen Rand schreiben. Die Unterschrift wird gescannt und in Ihren Führerschein übernommen. (Download Kontrollblatt)

  2. Biometrisches Lichtbild
    Bitte legen Sie ein aktuelles (nicht älter als 3 Jahre) biometrisches Lichtbild im Hochformat 45 x 35 mm, welches Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt, bei. Schreiben Sie auf die Rückseite des Fotos Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum. Kleben Sie das Foto NICHT eigenständig auf das Kontrollblatt, da dies zu Verzögerungen im Betrieb führen kann.

  3. Kopie vom Führerschein (Vorder- und Rückseite bzw. von allen Seiten).

  4. Kopie vom gültigen deutschen oder nationalen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass, Letzterer in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel.

  5. Bei abweichendem Familiennamen auf dem Führerschein ist ein Nachweis über die Namensführung beizulegen (z. B. Kopie der Eheurkunde)

  6. Wenn derzeit im Führerschein Auflagen (Sehhilfe/Hörhilfe) aufgeführt werden, diese aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zwingend sind, ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.

  7. Karteikartenabschrift
    Nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock ausgestellt wurden: Führerscheine die vor 1999 nicht im Landkreis Rostock oder einem seiner Vorgänger ausgestellt wurden, erfordern die Anforderung einer Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock (bitte beachten Sie die o.g. Standortzuständigkeiten) gesendet werden. (Download Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift)

  8. VK 30
    Für in der DDR erworbene Klassen wurde dem Antragsteller im Zeitraum vom 01.01.1968 bis zum 31.05.1982 die VK 30 (Führerscheinantrag, grau, etwa Postkartengröße) ausgehändigt. Diese VK 30 ist dem Antrag im Original beizulegen. Fertigen Sie vorher zu Ihrer Sicherheit eine Kopie für Ihre Unterlagen an.

  9. Nur bei Klasse T: Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und/oder Forstwirtschaft.
Ablauf des Verfahrens

Bitte füllen Sie das Online-Formular im Folgenden aus. Sie haben dazu etwa 60 Minuten Zeit. Ihre Eingaben werden nicht zwischengespeichert. Füllen Sie das Formular daher bitte in einem Durchgang aus. Wir empfehlen Ihnen, sich alle benötigten Unterlagen dazu vorab bereit zu legen.

Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, senden Sie uns per Post bitte alle erforderlichen Unterlagen an den für Ihren Wohnbereich zuständigen Standort der Fahrerlaubnisbehörde (siehe oben). Welche Unterlagen erforderlich sind, finden Sie in den Ausführungen zu den einzureichenden Unterlagen weiter oben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Was wird benötigt?

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Karteikartenabschrift bei Führerscheinen, die vor 1999 nicht vom Landkreis Rostock ausgestellt wurden
  • Kontrollblatt
  • Kopie Führerschein (alle Seiten)
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass, Letzterer in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (alle Seiten, Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis, wenn derzeit im Führerschein Auflagen (Sehhilfe/Hörhilfe) aufgeführt werden, diese aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zwingend sind
  • bei Klasse T/Altklasse 3 Nachweis über Tätigkeit in Land- oder Forstwirtschaft (optional)
  • Kopie des Nachweises der Namensführung bei abweichendem Familiennamen auf dem Führerschein (optional)
  • VK 30 im Original: Für in der DDR erworbene Klassen wurde dem Antragsteller im Zeitraum vom 01.01.1968 bis zum 31.05.1982 die VK 30 (Führerscheinantrag, grau, etwa Postkartengröße) ausgehändigt (optional)