Allgemeine Hinweise
Die Entscheidung über den Antrag ist mit Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz M-V (VwKostG M-V) und der Naturschutzkostenverordnung M-V (NatSchKostVO M-V) verbunden.
Gemäß dem Baumschutzkompensationserlass MV kann eine Ausgleichspflanzung wie folgt festgesetzt werden.
| Stammumfang | Kompensation im Verhältnis |
|---|---|
| > 100 cm <= 150 cm | 1 : 1 |
| > 150 cm <= 250 cm | 1 : 2 |
| > 250 cm | 1 : 3 |
Weitere Informationen zum Thema Baumschutz.
Achtung! Bitte bewahren Sie die Kopie Ihres Antrages als Nachweis der Antragstellung mindestens solange auf, bis Sie eine Rückmeldung dazu aus dem Umweltamt des Landkreises Rostock erhalten haben.